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Steuern beim Ferienhaus in Kroatien 2026

Aktualisiert am 08.10.2026 · Marktstand 05.10.2026

Kurz gesagt

Wer in Kroatien privat mit Pauschalbesteuerung vermietet, zahlt je Bett die Pauschalsteuer (20–300 €), die Kurtaxe (46,45–132,72 €) und den Beitrag zum Tourismusverband (5,97 €), dazu die Immobiliensteuer (0,60–8,00 € je m²). Wer über Booking.com oder Airbnb vermietet, schuldet zusätzlich 25 % PDV auf die Provision. Ab 60.000 € Jahresumsatz entfällt die Pauschalbesteuerung. Für ein Haus mit 8 Betten sind das rund 4.008 € im Jahr.

Die Abgaben im Überblick (Stand 2026)

AbgabeBemessungRahmen 2026Beispiel 8 Betten, 190 m²
Pauschalsteuer paušalni porezje Bett und Jahr20–300 €1.200 €
Kurtaxe pauschal turistička pristojbaje Bett und Jahr46,45–132,72 €480 €
Tourismusverband članarina TZje Hauptbett / Zusatzbett5,97 € / 2,99 €48 €
Immobiliensteuer porez na nekretnineje m² und Jahr0,60–8,00 €380 €
PDV auf die Portalprovision Reverse Charge25 % der Provision25 %1.900 €
Summe im Beispiel4.008 €

Beispiel mit 150 € Pauschalsteuer, 60 € Kurtaxe und 2 € Immobiliensteuer je m², Mieteinnahmen von 51.000 € und 15 % Portalprovision.

Pauschalsteuer: der Satz hängt an der Gemeinde

Die Pauschalsteuer (paušalni porez) ersetzt bei Privatvermietern die Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen. Den Satz legt jede Gemeinde innerhalb eines gesetzlichen Rahmens selbst fest, abhängig von ihrer touristischen Kategorie:

Kategorie der GemeindeRahmen je BettStandardwert
Kategorie I (sehr touristisch)100–300 €200 €
Kategorie II70–200 €135 €
Kategorie III30–150 €90 €
Kategorie IV / nicht eingestuft20–100 €60 €

Größere Städte unterscheiden zusätzlich nach Zonen – Split etwa verlangt 250 € in der Altstadt, 150 € im übrigen Stadtgebiet und 100 € am Stadtrand. Wer die Pauschalsteuer zahlt, versteuert den Gewinn nicht noch einmal.

Kurtaxe und Tourismusverband

Die Kurtaxe (turistička pristojba) zahlen Privatvermieter ebenfalls pauschal je Bett und Jahr, gesetzlich zwischen 46,45 € und 132,72 €. Üblich sind etwa 55 € in Opatija, 60–70 € in Istrien und 30–50 € im Binnenland. Hinzu kommt der Beitrag zum örtlichen Tourismusverband (članarina TZ) von 5,97 € je Hauptbett und 2,99 € je Zusatzbett.

Immobiliensteuer

Seit 2025 erheben die Gemeinden eine Immobiliensteuer zwischen 0,60 € und 8,00 € je Quadratmeter; Split verlangt ab 2026 5,00 €. Ob touristisch vermietete Objekte befreit sind, ist nicht eindeutig geregelt – rechnen Sie vorsichtshalber mit der Steuer und klären Sie die Befreiung mit einem kroatischen Steuerberater.

25 % PDV auf die Provision von Booking.com und Airbnb

Die am häufigsten übersehene Position: Wer über ein Buchungsportal aus dem EU-Ausland vermietet, bezieht dort eine Dienstleistung. Dafür braucht er eine kroatische PDV-ID, meldet die Provision monatlich und führt 25 % kroatische Mehrwertsteuer (PDV) auf die Provision ab – auch dann, wenn er selbst keine Umsatzsteuer auf die Miete berechnet. Bei 60.000 € Umsatz und 15 % Provision sind das 2.250 € im Jahr.

Die Grenzen der Pauschalbesteuerung

Steuern beim Kauf

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie fallen 3 % Grunderwerbsteuer an; mit Notar, Anwalt und Übersetzung liegen die Erwerbsnebenkosten bei rund 5 %. Kaufen Sie einen Neubau direkt vom Bauträger, ist statt der Grunderwerbsteuer 25 % PDV im Kaufpreis enthalten.

Alle Sätze Stand August 2026. Die Gemeinden beschließen ihre Sätze jährlich neu. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung – lassen Sie Ihren Fall von einem kroatischen Steuerberater prüfen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pauschalsteuer für Ferienwohnungen in Kroatien?

Zwischen 20 € und 300 € je Bett und Jahr, je nach touristischer Kategorie der Gemeinde. Der Standardwert liegt bei 200 € (Kategorie I), 135 € (II), 90 € (III) und 60 € (IV).

Muss ich als Privatvermieter in Kroatien Umsatzsteuer zahlen?

Auf die Miete nicht, solange der Jahresumsatz unter 60.000 € bleibt. Auf die Provision von Buchungsportalen wie Booking.com oder Airbnb fallen aber 25 % PDV an (Reverse Charge), dafür brauchen Sie eine PDV-ID.

Was passiert ab 60.000 € Umsatz?

Die Pauschalbesteuerung entfällt. Es gelten Buchführungspflicht, reguläre Gewinnbesteuerung und 13 % PDV auf die Beherbergungsleistung.

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